Verschiedene Ausgangslagen führen zu unterschiedlichen Entscheidungen
In den jeweiligen Verbandsgemeinderäten (VG Rat) Prüm und Südeifel war und ist die Mehrheitsfraktion der CDU maßgeblich an der Beschlussfassung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) beteiligt. Besonders heiß diskutiert wurde die Abstandsregelung von möglichen Windkraftstandorten zu Gemeinden. Der VG-Rat Prüm beabsichtigt, einen Abstand von 1000m einzuführen, während in der Südeifel ein Abstand von 750m beschlossen wurde. Die finanzielle Gesamtsituation der beiden Kommunen spielt bei der Beschlussfassung eine zentrale Rolle.
Die finanzielle Situation der beiden Kommunen könnte unterschiedlicher kaum sein: In der VG Prüm können 40 von 43 Gemeinden einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen. In der VG Südeifel hingegen ist der Haushalt von 60 der 66 Gemeinden defizitär (Stand 2013). Grund hierfür ist maßgeblich die Höhe der VG Umlage. In Prüm beträgt diese nur 30% der Einnahmen während sie in der Südeifel 47% beträgt. Bei einer derzeitigen Kreisumlage von mindestens 42% bleiben den Gemeinden in Prüm also immerhin noch 28% der Einnahmen während die Gemeinden in der Südeifel mit höchstens 11% auskommen müssen. Die Ursache dafür liegt vor allem an den starken Gewerbestandorten der VG Prüm: Weinsheim, Dausfeld oder Niederprüm garantieren der VG hohe Gewerbesteuereinnahmen. Die hohen Einnahmen der VG wirken sich natürlich positiv auf die verbandsangehörigen Gemeinden aus. Über solche Gewerbestandorte verfügt die Südeifel leider nicht.
Die Entscheidung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist folglich unter komplett verschiedenen Voraussetzungen zustande gekommen. In der VG Prüm konnte man die Windkraftplanung aufgrund der geringeren finanziellen Probleme zurückhaltender gestalten. Hier galt es lediglich, die Landesvorgabe zu erfüllen. Diese besagt, dass mindestens 2% der Landesfläche zur Windkraftnutzung zugelassen werden sollen.
Im VG Rat Südeifel wurde nun knapp 5,7% der Fläche zur Windkraftnutzung ausgewiesen. Dies geschah vor allem aufgrund der klammen Gemeindekassen im Verband. Besonders im Norden der VG können teils gemeindeeigene Flächen zur Windkraftnutzung verpachtet werden. Die nach einigen Jahren anfallenden Gewerbesteuern kommen Ortsgemeinden und VG zugute. Im Altbereich Irrel ist ein Solidarpakt geschlossen worden. Im Altbereich Neuerburg sind 30 von 49 Gemeinden Mitglied einer AÖR. Somit ist sichergestellt, dass die Einnahmen möglichst gleichmäßig verteilt werden. Durch diese Einnahmen haben viele Gemeinderäte endlich wieder die Möglichkeit Friedhofsmauern zu sanieren, Spielplätze zu erneuern oder das Dach eines Gemeindehauses auszubessern. Sie haben wieder die Möglichkeit zu gestalten, weshalb der jeweilige Gemeinderat eigentlich auch gewählt wurde.
Mit der Zusammenführung der FNP der beiden Altbereiche Neuerburg und Irrel musste der Rat in der Südeifel eine gleiche Grundlage für beide Bereiche schaffen. Unterschiedliche Abstände waren rechtlich nicht haltbar und würden dem Grundsatz der Gleichheit widersprechen. Die CDU Südeifel hat zusammen mit den Freien Wählern, der Wählergruppe Lentes, der FDP, den Grünen und der UBV mit 80-prozentiger Ratsmehrheit einen Abstand von 750m zu Gemeinden beschlossen. Eines gilt es bei allen Abstandsregelungen doch zu beachten: Nicht der Abstand zu einer Anlage schützt den Bürger, sondern die Lärmgrenzwerte, die sich aus der „TA Lärm“ ergeben. Der gewählte Abstand schließt problematische Flächen (Wasserschutzgebiete, Kernzone des Naturparks, FFH-Gebiete, an die Kulturlandschaft Sauer- und Ourtal angrenzende Gebiete) komplett aus der Planung aus.
Es galt abzuwägen zwischen Windkraftbefürwortern und Gegnern, wobei von Anfang an klar war, dass keine der beiden Parteien restlos zufrieden sein würde. Diese Abwägung ist der CDU Südeifel gelungen. Unter den vorhandenen Voraussetzungen ist die verträglichste und fairste Entscheidung getroffen worden.